Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/883 – Auswertung

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/883 – Auswertung Anlagen 1 und 2

2020.08.07_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-883 Anlage2 (Auswertung)

2020.08.07_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-883 Anlage1 (Auswertung)

Auffälligkeiten am Ende der Ausführung.

Am 30.07.20 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX) Drucksache 22/883 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.08.20 geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 23.04.20 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 30.04.20 (Drucksache 22/130) antwortete. 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/883) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
 
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des letzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September stattgefunden (vergleiche 21/18649 ).
Laut Senatsauskünften sind aber trotzdem 2019 schon wieder circa 140 Atomtransporte, darunter 76 mit Kernbrennstoffen, nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, weggekommen ist, bleibt abzuwarten und zu beobachten.
Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende April beantworteten Drs. 22/130, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 41. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 28.04.2020 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX), Drucksache 22/883, wird vom Hamburger Senat u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. April 2020 bis zum 2. August 2020 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 30. April 2020 bis zum 2. August 2020 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX), Drucksache 22/883, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. April 2020 bis zum 2. August 2020 (einschließlich) sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 123 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 121 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu je einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg kein Mangel im angegebenen Zeitraum festgestellt.”
 
Voraussichtlich fünf Hamburger Hafenbetriebe haben ab September 2020 noch eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV
 
DIE LINKE: “Voraussichtlich fünf Hamburger Betriebe haben ab September noch eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: die zwei zur HHLA gehörenden Terminals CTB und CTT, EUROGATE, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben. Über welchen Hafen werden gegebenenfalls die Atomtransporte, die früher über CTA gingen, dann durchgeführt? Oder erfolgt eine eventuelle Rückverlegung zum Terminal Burchardkai (CTB) beziehungsweise CTT?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Das Umschlagsgeschäft und die Entscheidung über das Routen von Ladungen ist Sache privatwirtschaftlich organisierter Hafen- und Logistikunternehmen. Dem Senat liegen zur Fragestellung daher keine Informationen vor. Die in diesem Zusammenhang relevanten Hafenunternehmen haben erklärt, auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Ihre Geschäftsverträge unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.”
 
Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV (“Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen”) für den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) läuft am 31.08.20 möglicherweise(!) aus
 
Rückblick: Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft war in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, vom 30.04.20 angefragt worden:
 
DIE LINKE: “Insgesamt sechs Hamburger Betriebe haben eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, das Hafenunternehmen C. Steinweg GmbH & Co. KG sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Welche von den derzeitig gültigen Umschlagsgenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus? – Haben die gegebenenfalls” … “genannten Betriebe erneut eine Umschlagsgenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Genehmigung von CTA läuft am 31. August 2020 aus, eine erneute Umschlagsgenehmigung wurde weder verlangt noch erteilt.”
 
Hintergrund: Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen erfolgten mit den Containerschiffen ‘Montreal Express’, ‘Quebec Express’ und ‘Toronto Express’ der Reederei Hapag-Lloyd und dem Containerschiff ‘OOCL Montreal’ der Reederei OOCL in den letzten Monaten fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. (Näheres dazu u.a. in der Auswertung der Drucksache 22/883, Anlage 2,“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”.)
Falls die Umschlagsgenehmigung für den CTA am 31.08.20 tatsächlich ausläuft, bleibt weiterhin die Frage offen: Über welchen Hafen werden diese Atomtransporte dann durchgeführt? – Erfolgt eine Rückverlegung zum HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) im Hafen von Hamburg? – Dagegen spricht derzeit(!): Nach aktuellen Angaben der HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) mit Stand vom 29.08.20 werden diese vier Containerschiffe ab dem 01.09.20 weiterhin im Hamburger Hafen am CTA anlegen.
Großer Spekulatius: Werden diese Transporte zukünftig über Bremerhaven abgewickelt? – Auf der Route Montreal/Kanada – Bremerhaven (Eurogate Terminal) verkehren zur Zeit u.a. die Containerschiffe ‘Ottawa Express’ (Reederei: Hapag Lloyd) und ‘OOCL Belgium’ (Reederei OOCL).
 
Bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen: Welche Behörde ist in Nachfolge der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode hamburgische Genehmigungsbehörde für die Zulassung zur Beförderung radioaktiver Stoffe?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit dem 1. Juli 2020 ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die zuständige Behörde.”
 
DIE LINKE: “Hat es seit April bei dieser oder ihrer Vorgängerin weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX), Drucksache 22/883, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.08.20 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72020/atomtransporte_durch_hamburg_ii.pdf 

oder hier: 2020.08.07_HH_Drs.22-883_Atomtransporte_durch_Hamburg
 
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/883 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.04.2020 – 02.08.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. April 2020 bis zum 02. August 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information noch mal hier:

2020.08.07_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-883 Anlage2 (Auswertung)

2020.08.07_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-883 Anlage1 (Auswertung) 
 
Auffälligkeiten
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/883 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXIX)) erfolgten im Zeitraum vom 27.04.20 bis zum 02.08.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII) erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/19760 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVII) erfolgten im Zeitraum vom 16.10.19 bis zum 20.01.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Zuletzt erfolgten nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg (Eurogate) nach Süd-Korea. Dabei wurde angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) befördert

Dies ist aber nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (Atomtransporte durch Hamburg) rollten zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet. – Dazu ein paar Zahlen:

> Im Jahr 2017 wurden 58 “Kernbrennstoff-Transporte” (35 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 23 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt

> Im Jahr 2018 wurden 44 “Kernbrennstoff-Transporte” (27 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt

> Im Jahr 2019 wurden 60 “Kernbrennstoff-Transporte” (43 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt

> Im Jahr 2020 (bis zum 02.08.20) wurden bereits 43 “Kernbrennstoff-Transporte” (34 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 9 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt

“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” über den Hafen von Hamburg

> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 28.04.20 bis zum 02.08.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/883)
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/130)
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 17.10.19 bis zum 20.01 20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 21/19760)
> Zuletzt erfolgte nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 07.10.19 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg (C. Steinweg)
 
> “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” laut der Drucksache 22/883 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXIX)) im Zeitraum vom 28.04.20 bis zum 02.08.20 über den Hamburger Hafen waren hauptsächlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978)
   aus Montreal/Kanada in europäische Urananreicherungs-Anlagen (UAA), bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen nach Montreal/Kanada
 

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