Atomtransporte durch den Hafen in Hamburg: Auswertung

Atomtransporte durch den Hafen in Hamburg

Drucksache 22/130 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.01.2020 -27.04.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt. (Corona bedingt erst jetzt auf unserer Webseite)

Auffälligkeiten (in aller Kürze)

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII)) erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/19760 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVII)) erfolgten im Zeitraum vom 16.10.19 bis zum 20.01.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Zuletzt erfolgten nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg (Eurogate) nach Süd-Korea. Dabei wurde angereichertes UF6 (UN 2977) befördert

(Kernbrennstoff-Transporte mit dem LKW über das Hamburger Stadtgebiet wurden weiterhin durchgeführt sind bei unserer Auswertung aber nicht aufgeführt.)

 

> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/130)

> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 17.10.19 bis zum 20.01 20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 21/19760)

> Zuletzt erfolgte nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 07.10.19 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg (C. Steinweg).

 

> “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” laut der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII)) im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 über den Hamburger Hafen waren hauptsächlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada in europäische Urananreicherungs-Anlagen (UAA), bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen nach Montreal/Kanada

 

hier die Auswertungen:

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe1 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe2 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

Am 23.04.20 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII) Drucksache 22/130 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 30.04.20 geantwortet hat.

Zuvor hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) am 16.01.20 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 24.01.20 (Drucksache 21/19760) antwortete.

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/130) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung mitgeteilt:

“Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 21/19760) sind 2019 schon wieder circa 140 Atomtransporte, darunter 76 mit Kernbrennstoffen, nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des letzten Jahres.

Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschafts-Drs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs.

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte Januar beantworteten Drs. 21/19760, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 40. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen den Senat: bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 16.10.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgeführt:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Für den Zeitraum vom 16. Oktober 2019 bis zum 20. Januar 2020 siehe Drs. 21/19760.”

Transport von angereichertem Uran aus Russland in die Brennelement-Fabrik in Lingen im März 2020 erfolgte nicht über den Hafen oder das Stadtgebiet von Hamburg

Rückblick: Aus den Angaben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in der Liste der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“

Gültige Beförderungsgenehmigungen nach

§ 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG ”) mit Stand vom 03.04.20 ging hervor:

Am 16.03.20 erfolgte ein Transport von „unbestrahltem Uran” aus den Atomanlagen der “PJSC Mashinostroitelny zavod (PJSC)” in “Elektrostal/RUS” in die Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen. Das BfE hatte dafür 8 Seetransporte, Umschlag und Straßentransporte genehmigt (Transportgenehmigung-Nummer: 7691). Diese Transportgenehmigung war am 11.10.19 erteilt worden und ist bis zum 22.08.21 gültig.

Recherchen zu diesem Atomtransporte führten zu dem Resultat, daß dieser offensichtlich (auch) nicht über den Hamburger Hafen durchgeführt wurden. – Dies wird in der Antwort des Hamburger Senats in der aktuellen Kleinen Anfrage auch bestätigt. – Nicht bekannt ist bislang, über welchen norddeutschen Hafen dieser Atomtransport erfolgte.

Anmerkung: Nach der Transportgenehmigung-Nummer 7691 erfolgten zuvor am 16./17./18.12.19 Transporte von „unbestrahltem Uran” aus den Atomanlagen der “PJSC Mashinostroitelny zavod (PJSC)” in “Elektrostal/RUS” in die Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen. Auch diese wurden laut Aussage des Hamburger Senats (Drucksache 21/19760) weder über den Hamburger Hafen noch über das Stadtgebiet durchgeführt.

DIE LINKE: “Am 16.03.20 erfolgte laut dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein Kernbrennstofftransport von „unbestrahltem Uran“ aus der „PJSC Mashinostroitelny zavod“ in „Elektrostal/ RUS“ in die Brennelementfabrik „Advanced Nuclear Fuels GmbH“ in Lingen. Das BASE hatte dafür Seetransporte, Umschlag und Straßentransporte genehmigt (Genehmigungsnummer 7691). Da das BASE nur den Eintritt in deutsches Hoheitsgebiet angibt:

Welche Informationen sind dem Senat über den Transport bekannt? – Ist dieser Transport über Hamburger Gebiet befördert worden? – Wenn ja: Welche Verkehrsträger wurden genutzt (Schiff, Straße) beziehungsweise welcher Umschlagsort (zum Beispiel EURO-GATE)? -Falls per Schiff: mit welchem Frachter?”

Antwort des Hamburger Senat: “Der in der Fragestellung genannte Transport erfolgte nicht über Hamburger Gebiet. Dem Senat liegen dazu keine weiteren Erkenntnisse vor.”

Die Polizei hat bei den Atomtransporten diesmal nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, mitgeteilt wird

 

“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 20. Januar 2020 bis zum 26. April 2020 (einschließlich) sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 215 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 214 Kontrollen ohne Beanstandungen. Eine Kontrolle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führte zu einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg kein Mangel im angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”

 

Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV (“Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen”) für den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) läuft am 31.08.20 aus

DIE LINKE: “Insgesamt sechs Hamburger Betriebe haben eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, das Hafenunternehmen C. Steinweg GmbH & Co. KG sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.

Welche von den derzeitig gültigen Umschlagsgenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus? – Haben die gegebenenfalls” … “genannten Betriebe erneut eine Umschlagsgenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Genehmigung von CTA läuft am 31. August 2020 aus, eine erneute Umschlagsgenehmigung wurde weder verlangt noch erteilt.”

Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen erfolgten mit Containerschiffen der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL in den letzten Monaten fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. (Näheres dazu in der Auswertung der Drucksache 22/130, Anlage 2,“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”.)

Falls die Umschlagsgenehmigung vom CTA am 31.08.20 tatsächlich ausläuft: Über welchen Hafen werden diese Atomtransporte dann durchgeführt? – Oder erfolgt eine Rückverlegung zum HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) im Hafen von Hamburg?

Bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) hat es keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit Januar bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”

Antwort des Hamburger Senat: “Nein.” 

Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen

DIE LINKE: “In der Antwort auf die Frage 17. in der Drs. 21/19760, ob bis maximal 2021 noch Verträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen zwischen Hamburger Hafenumschlagsunternehmen und Reedereien/Transporteuren laufen, teilte der Senat mit: „Die in diesem Zusammenhang relevanten Hafenunternehmen haben erklärt, auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Ihre Geschäftsverträge unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Liegen mittlerweile selbige vor beziehungsweise bemühte sich der Senat und wenn ja wie, um Erkenntnisgewinn in dieser schon im Koalitionsvertrag von 2015 aufgeworfenen Frage?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Sachlage ist unverändert.”

 

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 30.04.20 befindet sich auch im Netz unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70261/atomtransporte_durch_hamburg.pdf

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier noch mal zur Information:

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe1 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe2 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

 

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