Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/16768 – Auswertung der Anlagen 1 und 2
Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/16768 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.01.2019 –04.04.2019”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 05. Januar 2019 bis zum 04. April 2019”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier auf unserer Webseite:
2019.04.12_HH_SAND_Drs21-16768_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 (Auswertung)
2019.04.12_HH_SAND_Drs21-16768_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung)
Am 04.04.19 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV) Drucksache 21/16768 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 12.04.19 geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 03.01.19 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 11.01.19 (Drucksache 21/15632) antwortete.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/16768) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend mitgeteilt:
“Am 2. April hat der Senat den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch nun vier Unternehmen als Erfolg seiner Politik verkündet. Aber es hat vier Jahre gedauert von der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag bis zu dieser Mitteilung.
2018 sind laut Senatsauskünften 80 Kernbrennstofftransporte und 99 sonstige Atomtransporten nachweisbar durch unsere Stadt gegangen, also nicht weniger als in den beiden Jahren zuvor. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren, einem Energiesenator aus den Reihen der GRÜNEN und der Ankündigung eines freiwilligen Umschlagverzichts im Hafen im Koalitionsvertrag 2015 und – für Kernbrennstoffe – durch die städtische HHLA. Dabei ist die Anzahl der seitens der für Umweltvergehen zuständigen Wasserschutzpolizei festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel glücklicherweise weiter rapide zurückgegangen.
Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschaftdrs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW.
Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Anfang Januar beantworteten Drs. 21/15632, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 34. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen also den Senat bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 05.01.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage”
Vorbemerkung des Hamburger Senats In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV), Drucksache 21/16768
“Der Transport von Kernbrennstoffen ist durch das Atomgesetz auf bundesgesetzlicher Ebene geregelt. Ein landesrechtliches Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen wäre rechtswidrig. Daher war es erklärte Absicht des Senats, bei relevanten Unternehmen darauf hinzuwirken, im Wege der Selbstbeschränkung auf den Umschlag und seeseitigen Transport derartiger Stoffe im und durch den Hamburger Hafen zu verzichten.
Mit der Zielsetzung, dass sie auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen im Sinne des Atomgesetzes verzichten, hat die zuständige Behörde Gespräche mit den Unternehmen HHLA, Hapag-Lloyd, EUROGATE und C. Steinweg (Süd-West-
Terminal) geführt. Mit allen Unternehmen gab es einen konstruktiven Dialog zu dem Thema. Das Ziel der Gespräche, ein freiwilliger Verzicht auf die Transporte, ist erreicht worden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV), Drucksache 21/16768, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgeführt:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 5. Januar 2019 bis zum 4. April 2019 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 5. Januar 2019 bis zum 4. April 2019 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten wieder Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV), Drucksache 21/16768, bekannt gegeben wird
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 7. Januar 2019 bis zum 4. April 2019 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 71 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 66 Kontrollen ohne Beanstandungen, bei fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff wurden Mängel sicherheitsrelevanter Art festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.”
Besonderes Vorkommnis: Riss im unteren Längsträger eines Uranerzkonzentrat-Containers – Beförderungsverbot ausgesprochen
Aus der Anlage 3 geht u.a. hervor: Datum der Kontrolle: 11.03.2019 / Art des sicherheitsrelevanten Mangels: Riss im unteren Längsträger der CTU (CTU: Container Transport Unit) / Verkehrsträger: Schiff / Beförderungsverbot: 11.03.2019, 08.45 Uhr / Beförderungsverbot aufgehoben: nein / Maßnahmen zur Mängelbeseitigung: Spezialcontainer aus dem Ausland wurde angefordert; Lieferung ist noch nicht erfolgt; der defekte Container wird für den Weitertransport in den avisierten Spezialcontainer gestellt
Der beschädigte Container mit Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) wurde offensichtlich zuvor über den Hafen von Walvis Bay/Namibia mit dem Mehrzweckfrachter ‘Golden Karoo’ am 10.03.19 in den Hafen von Hamburg zum Süd-West Terminal (SWT), der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG befördert.
Gültige Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe nach § 7 StrlSchV für sechs Hamburger Betriebe
DIE LINKE: „Insgesamt sechs Hamburger Betriebe haben eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV : die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Welche von den derzeitig gültigen Umschlagsgenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus? Haben die gegebenenfalls” “genannten Betriebe erneut eine Umschlagsgenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?“
Antwort des Hamburger Senat: „Keine.“
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es seit Mitte Januar bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen
DIE LINKE: “Aus diversen Drucksachen zum Thema Atomtransporte geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) seit Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2015 mit Vertretern von mindestens vier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen hat.
Auf die Frage, ob weitere Gespräche zu freiwilligem Selbstverzicht stattgefunden haben beziehungsweise Termine vereinbart sind, antwortete der Senat im Rahmen dieser Anfragereihe bisher mehrmals wie folgt: „Die zuständige Behörde befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit der Hafenwirtschaft. Es sind weitere Termine vorgesehen. Aus Vertraulichkeitsgründen können die Gesprächspartnerinnen und -partner nicht genannt werden… Der Senat strebt an, dass sich weitere Hafenunternehmen anschließen.“ Dazu steht die zuständige Behörde wohl auch „weiterhin in Kontakt zu den relevanten Hafenunternehmen“.
Hat die zuständige Behörde bei ihrem kontinuierlichen Austausch mit der Hafenwirtschaft über die nun als erfolgreich beendeten Gespräche mit C. Steinweg und EUROGATE hinaus weitere Gespräche mit zum Beispiel Reedereien zum Themenkomplex atomarer Umschlag geführt?”
Antwort des Hamburger Senat: “Es ist insgesamt mit vier Unternehmen gesprochen worden, im Übrigen siehe Drs. 21/13484.”
DIE LINKE: “Welche Einschätzung bezüglich der Entwidmung des Hafens für den Umschlag von Kernbrennstoffen, damit der freiwillige Verzicht auch gesichert werden kann, hat der Senat derzeit?”
Antwort des Hamburger Senat: “Siehe Vorbemerkung.”
DIE LINKE: “Sind dem Senat etwaige Verlagerungen von Kernbrennstofftransporten zu EUROGATE, Steinweg-Terminal oder Unikai beziehungsweise an andere Kaikanten nach der Ankündigung der HHLA bekannt, nachdem mit der überwiegend städtischen HHLA ein „für den Hamburger Hafen bedeutsame(s) Unternehmen“ (Drs. 21/13484) zur Jahresmitte 2018 bekannt gab, freiwillig darauf verzichten zu wollen, Kernbrennstoffe umzuschlagen? Wenn ja, welche und durch wen?”
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
DIE LINKE: “Wie lange laufen gegebenenfalls noch die Altverträge der HHLA mit welchen Atomtransporteuren (Reedereien und Andere)? Wie langfristig laufen gegebenenfalls zum Beispiel die Verträge mit der Rederei „Godby Shipping AB“ noch?”
Antwort des Hamburger Senat: “Als börsennotierte Aktiengesellschaft beantwortet die HHLA die Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung.”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII), Drucksache 21/16768, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 12.04.19 befindet sich auch auf der Seite der Bürgerschaft unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66320/atomtransporte_durch_hamburg_xvi.pdf