Auswertung Atomtransporte durch Hamburg Drs. 21-11227

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/11227 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIX) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.09.2017-06.12.2017”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 05. September 2017 bis zum 06. Dezember 2017”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:

Atomtransporte durch Hamburg Drs21-11227 Anlage1 (Auswertung) (incl. der Anlage 4 „Transportdaten zum Schiff ‚Link Star‘ im Hamburger Hafen“) als PDF-Datei
Atomtransporte durch Hamburg Drs21-11227 Anlage2 (Auswertung) als PDF-Datei
 

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/11227 – Auswertung der Anlagen 1 und 2
 
 
Am 05.12.17 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIX) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 12.12.17 (Drucksache 21/11227) geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 31.08.17 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVIII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 08.09.17 (Drucksache 21/10244) antwortete. 
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/11227) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend mitgeteilt:
 
“Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung von AKWs. Der Senat teilte in der Drs. 21/4565 zum Thema mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima und bis heute ungelöster dauerhafter Lagerung hochradioaktiver Abfälle gibt es augenscheinlich keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt.

Auf die Ankündigung im rot-grünen Koalitionsvertrag 2015 hin, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat unter anderem in der Drs. 21/10244 ausgeführt, dass die zuständige Behörde BWVI bis September nur mit Vertretern von vier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen habe. Zu den Ergebnissen gibt er keine Antwort.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der im September beantworteten Drs. 21/10244, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 29. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 02.06.2017 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage”

 
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIX), Drucksache 21/11227, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgeführt:
 
“Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 2. September 2017 bis zum 6. Dezember 2017 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).

Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 5. September 2017 bis zum 6. Dezember 2017 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Außer den aufgrund der GEGIS Anmeldungen vorliegenden Daten über Gefahrgut-Transporte beinhaltet die Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, der aufgrund einer Kontrolle (ohne Mangel) dokumentiert ist.

Darüber hinaus enthält die Anlage 2 zwei Transporte von sogenannten Zinnschlacken (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN 2912), die vor dem 5. September 2017 regelmäßig nicht als Gefahrgut deklariert wurden und somit jeweils einen Verstoß gegen Gefahrgutvorschriften darstellten. Hier zeigen die Kontrollmaßnahmen der Wasserschutzpolizei Wirkung.”

 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten u.a. auch sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIX), Drucksache 21/11227, berichtet wird:
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2017 bis zum 6. Dezember 2017 sind in der Anlage 3 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 214 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 207 Kontrollen ohne Beanstandungen, sieben Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu drei Mängeln formaler und vier Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
Die politische Ansicht des Hamburger Senats zu Atomtransporten, u.a. über den Hamburger Hafen, zur weltweiten Versorgung von Atomkraftwerken
 
DIE LINKE: “Welche politische Ansicht hat der Senat zu Atomtransporten die unter anderem über den Hafen in Hamburg die Atomkraftwerke in aller Welt beliefern und so die Risiken eines erneuten schweren Atomunfalls weiter verschärfen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen ist bundesrechtlich abschließend geregelt. Der Senat erarbeitet mit relevanten Unternehmen an einer freiwilligen Selbstbeschränkung, um auf den Umschlag und Transport derartiger Stoffe im Hafen verzichten zu können.”
 
 
Hamburger Senat bestätigt den Transport von angereichertem UF6 aus der UAA Gronau am 29.03.17 über den CTA im Hamburger Hafen mit dem Containerschiff ‘Hyundai Dream’ nach Südkorea
 
DIE LINKE: “Am 29.03.17 wurde 18.480 kg „unbestrahltes Uran in Form von UF6“ (Gefahrgut-Klassifizierung 2977) von der Firma Urenco aus Gronau nach Südkorea über das HHLA-Terminal Altenwerder verschifft (Drs. 21/9289). Laut den Angaben des Hamburger Senats in Beantwortung der Frage 19. der Drs. 21/10244, vom 08.09.17 erfolgte der Transport nicht mit dem Hapag-Lloyd-Schiff „Hamburg Express“ nach Südkorea. Ist es dann zutreffend, dass diese radioaktive Fracht mit dem Containerschiff „Hyundai Dream“ der Reederei Hyundai Merchant Marine befördert wurde? Das Schiff legte allerdings erst am 03.04.17 vom CTA ab. Wenn nein, welches Schiff transportierte die radioaktive Fracht?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Ja. Nach Informationen der zuständigen Behörde lag das in Rede stehende Schiff vom 1. bis zum 3. April 2017 am CTA.”
 
DIE LINKE: “Wenn es zutreffend ist, das die „Hyundai Dream“ die Fracht beförderte, müsste die Lagerzeit im Hafen fünf Tage betragen haben. Welche Lagerzeitangabe des Senates ist richtig?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die genaue Zeit der Bereitstellung für den Transport ist nicht bekannt. Die Zeit der Bereitstellung für den Transport wird von der Beförderungsgenehmigung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit abgedeckt.”
 
DIE LINKE: “An welchem genauen Tag des für den 29.03.17 angegebenen Transportes von angereichertem UF6 wurde der radioaktive Stoff nun auf ein Schiff geladen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der genaue Ladezeitpunkt ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.”
 
DIE LINKE: “Welche Unternehmen und Speditionen waren an dem Transport beteiligt?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die erfragten Informationen liegen der zuständigen Behörde nicht unmittelbar vor. Eine Recherche, unter Beteiligung der Unternehmen und Speditionen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.”
 
 
Rückblick:  Am 29.03.17 erfolgte ein Transport von angereichertem UF6 aus der UAA Gronau über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen auf dem Seeweg zur Korea Hydro Nuclear Power Company in Südkorea. – Dies wird vom BfE inhaltlich bestätigt. – Nach Angaben des Hamburger Senats in der Kleinen Anfrage „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVII), Drucksache 21/9289, betrug die Lagerzeit im Hafen jedoch nicht über einem Tag.
– Am 27.03.17 traf das Containerschiff ‘Hamburg Express’ der Reederei Hapag-Lloyd am CTA ein, dort legte das Schiff am 29.03.17 ab. – Die ‘Hamburg Express’ fuhr seinerzeit im “Service LP5” (“Asia – North Europe Service – LP5”) auf der Route Hamburg – Busan/Südkorea via Suez Kanal.

– Am 02.04.17 um 00:30 Uhr (MESZ) traf das Containerschiff ‘Hyundai Dream‘ der Reederei Hyundai Merchant Marine am CTA ein, dort legte das Schiff am 03.04.17 um 15:30 Uhr (MESZ) ab. – Die ‘Hyundai Dream’ fuhr seinerzeit auch im “Service LP5” (“Asia – North Europe Service – LP5”) auf der Route Hamburg – Busan/Südkorea via Suez Kanal. (Mit den Containerschiffen ‘Hyundai Ambition’, ‘Hyundai Dream’, ‘Hyundai Hope’, ‘Hyundai Smart’, ‘Hyundai Speed’, ‘Hyundai Together’, der Reederei Hyundai Merchant Marine erfolgten offensichtlich seit Juli 2013 über den CTA im Hamburger Hafen auf dem Seeweg mehrere Transporte von angereichertem UF6 aus den Urananreicherungs-Anlagen (UAA) in Gronau bzw. Almelo/Niederlande nach Südkorea.)

Laut den Angaben des Hamburger Senats in der Kleinen Anfrage „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVIII),  Drucksache 21/10244, erfolgte der Transport von angereichertem UF6 nicht mit dem Containerschiff ‚Hamburg Express‘ der Reederei Hapag-Lloyd nach Südkorea. Wie nun vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIX), Drucksache 21/11227, eingeräumt wird, wurde die radioaktive Fracht mit dem Containerschiff ‘Hyundai Dream‘ der Reederei Hyundai Merchant Marine befördert. Das Schiff legte allerdings erst am 03.04.17 vom CTA ab. – Die Lagerzeit im Hafen betrug fünf Tage…

 

 

Hamburger Senat bestätigt Transporte von neuen Brennelementen aus der Brennelementfabrik in Lingen über den Unikai im Hamburger Hafen mit dem Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ in das finnische AKW Olkiluoto

DIE LINKE: “Das Frachtschiff „Link Star“ der Reederei Godby Schipping AB hat den Hamburger Hafen – unter anderem den Unikai – mehrfach angelaufen und es wurden Atomtransporte umgeschlagen. An den Tagen 3.12., 24.11., 18.11. 21.10. 7.10. 2016 (war 2017 gemeint) sowie 14.1. 2017 war die „Link Star“ nach Augenzeugenberichten am Unikai. Bitte zu den Tagen jeweils Angaben einzeln auflisten zu:
a) den An- und Ablegezeiten des Schiffes,

b) den als Gefahrgut deklarierten transportierten Stoffen (Export, Import, Transit),

c) den Anlieferzeiten der radioaktiven Stoffe am Unikai,

d) der Menge der radioaktiven Stoffe (Gewicht und Transporteinheit),

e) der Herkunft und den Zielorten der radioaktiven Stoffe,

f) den beteiligten Firmen/Speditionen,

g) den Umschlagsgebühren für die umgeschlagen radioaktiven Stoffe.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei war das Schiff zu den vermeintlichen Anlaufzeitpunkten 2016 nicht im Hamburger Hafen. In Bezug auf das Jahr 2017 siehe Anlage 4.
In GEGIS werden jedoch nur die Lade- und Löschhäfen erfasst. Daten der in GEGIS gemeldeten Transporte liegen nur für die letzten drei Monate vor.”  
DIE LINKE: “Hat der Senat Kenntnis, weshalb der Unikai die Ankünfte dieses Schiffes zum Teil nicht bekannt gibt? Wenn ja, ist dem Senat die Begründung der Verschwiegenheit bekannt? Wenn nein, wieso ist der Senat nicht informiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Senat hat sich hiermit nicht befasst”
 
DIE LINKE: “Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aus der Brennelemente-Fabrik Lingen neue Brennelemente in ein umstrittenes neues Atomkraftwerk (EPR) in Finnland (Olkioto 3) über den Hamburger Hafen geliefert werden?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Beförderungen von Kernbrennstoffen werden vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit genehmigt. Es besteht eine Bindung an geltendes Recht.”
 
 
Hintergrund: Aus der Brennelementfabrik der ANF in Lingen wurden Atomtransporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen am 05.02.16, 14.01.17, 07.10.17, 21.10.17, 18.11.17, 10.12.17 und am 17.12.17 über den Unikai im Hafen von Hamburg mit dem Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ der finnischen Reederei Godby Shipping AB in das AKW Olkiluoto in Finnland durchgeführt.
 
 
 
 
 
Diese Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIX), Drucksache 21/11227, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 12.12.17 befindet sich nachlesbar auch im Internet bei der Bürgerschaft unter
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60214/atomtransporte-durch-hamburg-xi-.pdf
 
 
 
 
 

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