Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/17255 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Am 05.12.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/17255, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 antwortet. – Zuvor wurde am 09.09.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/16212) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 17.09.24 geantwortet hat.      Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/17255) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend ausgeführt:   “Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren werden könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/16212) sind im Zeitraum zwischen Mitte Juni und Mitte September 2024 29 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.

Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW zum Beispiel in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September 2024 beantworteten Drs. 22/16212, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 58. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 7.06.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/16212 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:     “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/16212 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 10. September 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich direkt an die Drs. 22/16212 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 12. September 2024 noch vorliegen.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) berichtet wird

DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 22/16212 berichtete der Senat im September 2024 zu einem formalen Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Was ist dem Senat für die Zeit seit September 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/15451 aufführen.“

“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“

Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 10. September 2024 bis 6. Dezember 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 234 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden zwei sicherheitsrelevante Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“

Bislang wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt

Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. –Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 13.12.24) wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.

Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI in absehbarer Zeit eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.

Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/16212 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.

DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?“ “Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein,für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt..“       Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Juni 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.   Antwort des Hamburger Senats: “Nein, seit Juni 2024 gab es bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Juni 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt (Stand 9. Dezember 2024).“           Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter:   Atomtransporte durch Hamburg (XVIII) 22/17255 Schriftliche Kleine Anfrage vom 05.12.2024
Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(ab%2018.03.2020)/14_1_17255___Dokumentnummer%3A%2017255   bzw. unter   https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89569/22_17255_atomtransporte_durch_hamburg_xviii#search=%22Stephan-Jersch%22#navpanes=0      

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.09.2024 -06.12.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.     => Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:  

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/17255 – Auswertung Anlagen 1 und 2

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/01/2024.12.13_SAND_Drs22-17255-Atomtransporte-durch-Hamburg-Anlage1-S-Auswertung.pdf

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/01/2024.12.13_SAND_Drs22-17255-Atomtransporte-durch-Hamburg-Anlage1-H-Auswertung.pdf

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:      

Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”

Definitionen Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):

> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten. > “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 insgesamt 7 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 1,1 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Auffällig:

– Am 19.09.24wurde 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen aus dem französischen AKW Golfech in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Ein Rücktransport aus einem AKW in die Brennelement-Fabrik erfolgt z.B. wenn das betreffende neue („unbestrahlte“) Brennelement nicht der erforderlichen Spezifikation entspricht bzw. fehlerhaft ist.

Das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) hatte dazu lediglich einen(!) Transport genehmigt (Laufende Nr.: 7866).

– Am 14.11.24 erfolgte aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen in das französische AKW Golfech.

Das BASE hatte dazu die erforderliche Transportgenehmigung erteilt (Laufende Nr.: 7835 + 1 Ä.).

Aufgrund der nahezu gleichen “Kernbrennstoffmasse” von rund 540 kg bei den beiden Transporten ist davon auszugehen, daß dabei lediglich ein neues („unbestrahltes“) Uran-Brennelement befördert wurde.

Ob bei den beiden Transporten das gleiche Brennelement befördert wurde ist hier nicht bekannt, liegt aber Nahe.

Hintergrund:

Das AKW Golfech bei Valence d´Agen in Frankreich verfügt über zwei Druckwasser-Reaktoren mit jeweils 1310 MW elektrischer Nettoleistung, welche 1991 und 1994 in Betrieb genommen wurden. (Quelle: Wikipedia)

Bei einen Druckwasser-Reaktor mit einer elektrischen Nettoleistung von 1300 MW beträgt der Urangehalt pro Brennelement ca. 530 kg. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24 wurden mit 5 Transporten insgesamt rund 59 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherung-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherung-Anlage in Almelo/Niederlande und

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

 Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 1425 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).  

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 96 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 234 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

 Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 351 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 22.11.24: 18 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 568 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 23.09.24: 8 x 20-Fuß-Container / 24.10.24: 10 x 20-Fuß-Container / 19.11.24: 11 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 13.09.24: 3 x 20-Fuß-Container / 17.10.24: 3 x 20-Fuß-Container / 23.11.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.  

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