Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/15451 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.

Am 06.06.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (54) Drucksache 22/15451 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 14.06.24 geantwortet hat.

- Zuvor wurde am 07.03.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (53) Drucksache 22/14690 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 15.03.24 antwortete.     Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/15451)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet: “Seit über einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKE) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern. Das Thema ist jedoch auch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs auch weiterhin Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/14690) sind zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang März 2024) bereits 30 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte”, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen oder angereichertem Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/14690, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 56. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 07.03.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/14690 für alle Transporte entsprechend fortführen)“

.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. bekannt gegeben:    

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 12. März 2024 bis einschließlich 6. Juni 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 9. März 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) mitgeteilt wird

DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/14690 berichtete der Senat im März 2024 zu einem sicherheitsrelevanten Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Was ist dem Senat für die Zeit seit Anfang März 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“   Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 8. März 2024 bis 6. Juni 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 165 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 164 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“   DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“    

Fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)    

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigungbis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet.“   DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, beantragt oder erteilt?“   Antwort des Hamburger Senats: “Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH hat keine neue Genehmigung beantragt (Stand 10. Juni 2024).“   Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wird, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang März 2024 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“       Die Kleine Anfrage (Drs. 22/15451) mit der Antwort des Hamburger Senats darauf befindet sich z.Zt. im Netz unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87607/atomtransporte_durch_hamburg_xvi.pdf  =>

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH_Drs.22-15451_Antwort-Atomtransporte-XVI.pdf

Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.     => Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:     –

als PDF-Datei  => https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_H_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage2-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_S_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-S-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-H-Auswertung.pdf

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 insgesamt 20 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 55 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Ringhals in Schweden, sowie 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Forsmark in SchwedenAus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Chinon in Frankreich.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 wurden mit 2 Transporten insgesamt rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland.Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hamburger Hafen, sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 5 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 128 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1935 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 2 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 48 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 173 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 27.04.24: 9 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 227 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 03.05.24: 12 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 288 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 20.03.24: 6 x 20-Fuß-Container / 25.04.24: 6 x 20-Fuß-Container / 30.05.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

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