Atomausstieg? – Nicht in Hamburg!
Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!
Auswertung der Straßentransporte vom 19.12.23
Auswertung der Hafentransporte vom 19.12.23
Am 11.12.23 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (52) Drucksache 22/13808 gestellt, auf die der Hamburger Senat bereits am 19.12.23 geantwortet hat. – Zuvor wurde am 18.09.23 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (51) Drucksache 22/12979 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 26.09.23 antwortete. Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/13808)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet: “Seit nun mehr als einem halben Jahr sind nun auch die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland abgeschaltet worden. Damit ist das Thema Atomenergie jedoch nicht vom Tisch, denn Transporte von radioaktiven Stoffen finden immer noch statt und die Frage der Atommüllendlagerung ist ungeklärt.
Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/12979) sind 2022 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Damit ist kein Rückgang gegenüber den Vorjahren zu bemerken.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr über 70, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/12979, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 54. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.09.2023 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/12979 für alle Transporte entsprechend fortführen)”In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt: “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 3.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/12979 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 19. September 2023. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich an die Drs. 22/12979 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.
Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.”Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut keine Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) ausgesagt wird DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/12208 berichtete der Senat im Juni zu Mängeln von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws. Was ist dem Senat für die Zeit seit Mitte September 2023 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“ Antwort des Hamburger Senats: “Alle 155 von der Polizei im Zeitraum 19. September bis 11. Dezember 2023 durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr verliefen ohne Beanstandungen.“ DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“ Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“
Atomausstieg? – Nicht in Hamburg!
Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!
Insgesamt fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) DIE LINKE: “Laut Drs. 22/12979 haben folgende drei Hamburger Hafenbetriebe derzeit eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“: der zur HHLA gehörende Container Terminal Altenwerder (CTA), EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Beim HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) lief die Umschlagsgenehmigung am 30.09.2023 aus. Laut Drs. 22/12979 soll CTT eine Folgegenehmigung beantragt haben. Der Antrag befand sich zum Zeitpunkt der Antwort des Senats noch in Bearbeitung.” DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) für den 30.09.2023 hinaus eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Wenn ja, bis wann?” Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) ist eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erteilt worden.” DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?” Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) ist am 24. Oktober 2023 eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG erteilt worden.” DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?” Antwort des Hamburger Senats: “Nein.” DIE LINKE: “Laufen im folgenden Jahr 2024 bei Hamburger Hafenbetrieben gegebenenfalls Umschlaggenehmigungen ab? Wenn ja, wann?” Antwort des Hamburger Senats: “Nein.” Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2023 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.” Antwort des Hamburger Senats: “Seit dem 1. September 2023 gab es keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“. Es sind auch keine Zulassungen entfallen.” Diese Kleine Anfrage (Drucksache 22/13808) mit deren Beantwortung befindet sich z.Zt. im Web unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85835/atomtransporte_durch_hamburg_xiv.pdf
=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 “Atomtransporte durch Hamburg” (52) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2023-12.12.2023”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. September 2023 bis zum 12. Dezember 2023”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
=> „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg – Atomtransporte durch Hamburg Drs22-13808 Anlaqe1 H (Auswertung) als PDF-Datei
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang: Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 insgesamt 17 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) sowie ein Atommüll-Transport (abgebrannte Brennstabstücke) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
dabei wurden insgesamt rund 38 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
Aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Cattenom in Frankreich
sowie ein Transport in das AKW Chinon in Frankreich.
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 wurden mit 11 Transporten insgesamt rund 119 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 6 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
– Besonderheit: Am 04.12.23 erfolgte ein Atommüll-Transport von abgebrannten und hochradioaktiven („bestrahlten“) Brennstabstücken auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet aus dem AKW Emsland bei Lingen zu der Studsvik Nuclear AB in Schweden. Befördert wurden dabei 7 Kilogramm (“Kernbrennstoffmasse”) abgebrannter Kernbrennstoff. Möglicherweise wird dieser für dortige Forschungsprojekte benötigt.
Die schwedische Studsvik Nuclear AB auf deren Website zu ihren Tätigkeiten: Studsvik bietet eine Palette von fortschrittlichen technischen Dienstleistungen für die weltweite Kernkraftindustrie an. Die Schwerpunkte von Studsvik sind Brennstoff- und Werkstofftechnologie, Reaktoranalysesoftware und Brennstoffoptimierung, Stilllegungs- und Strahlenschutzdienstleistungen sowie technische Lösungen für die Handhabung, Konditionierung und Volumenreduzierung von radioaktiven Abfällen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 75 Jahre Erfahrung in den Bereichen Nukleartechnik und radiologische Dienstleistungen. Studsvik beschäftigt 520 Mitarbeiter in 7 Ländern.
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 über den Hamburger Hafen waren im wesentlichen Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurden drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg durchgeführt.- Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 88 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1265 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 84 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 203 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 188 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.09.23: 4 x 20-Fuß-Container / 02.10.23: 4 x 20-Fuß-Container / 16.10.23: 3 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 162 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 16.10.23: 8 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Hamburg in den Hafen von Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.10.23: 3 x 20-Fuß-Container / 29.11.23: 3 x 20-Fuß-Container)