=> Hier ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/2193 “Atomtransporte durch Hamburg” (40) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020-16.11.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 13. August 2020 bis zum 16. November 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:
2020.11.20_HH_SAND_Drs.22-2193_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung)
2020.11.20_HH_SAND_Drs.22-2193_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 (Auswertung)
Ausführliche Beschreibung unten im Text.
Am 13.11.20 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XL) (40) Drucksache 22/2193 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.11.20 geantwortet hat.
Zuvor hatten am 30.07.20 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIX) Drucksache 22/883 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.08.20 geantwortet hatte.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/2193) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung bekannt gegeben:
“Das Thema Atommüll und damit einhergehend auch der Transport wird in den kommenden Jahren aufgrund der Atommüllendlagersuche wieder an Brisanz gewinnen. Einen Vorgeschmack dürfte die zum Monatsbeginn gerade noch rechtzeitig vor dem bundesweit verhängten Corona-Lockdown in Nordenham eingelaufene „PACIFIC GREBE“ mit sechs Castorbehältern gegeben haben. Das Schiff brachte Abfälle aus der sogenannten Wiederaufarbeitungsanlage im britischen Sellafield vertraglich vereinbart zurück. Diese „Restabfälle“ wurden unter hohen Kosten und gesundheitlichen Risiken durch Europa transportiert, ohne dass es hierzulande schon ein Endlager gibt. Weitere Transporte sind nicht nur in einigen Jahren erwartbar.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des letzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September des Vorjahres stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, weggekommen ist, bleibt zu beobachten.
Aber Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit; bis zum 02.08.20 wurden laut einer Veröffentlichung der Gruppe „Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke“ auf Grundlage unserer Anfragen bereits 43 „Kernbrennstoff-Transporte“ im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Anfang August beantworteten Drs. 22/883, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 42. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3.8.2020 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage.”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/2193, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. August 2020 bis zum 16. November 2020 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5. Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 13. August 2020 bis einschließlich 16. November 2020 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/2193, mitgeteilt wird
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 15. November 2020 (einschließlich) sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 166 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 162 Kontrollen ohne Beanstandungen. Drei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu je einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
DIE LINKE: “Die dafür relevanten Hafenunternehmen haben 2019 erklärt, auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Ist richtig, dass aber weiterhin die folgenden fünf Hamburger Betriebe derzeit noch eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV haben: die zwei zur HHLA gehörenden Terminals CTB und CTT, EUROGATE, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben?”
Antwort des Hamburger Senat: “Alle genannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – alt § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese beinhalten den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen. Diese Genehmigungen umfassen nicht den Umschlag von Kernbrennstoffen.”
DIE LINKE: ”Hat CTA zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV eingefordert und gegebenenfalls erhalten?”
Antwort des Hamburger Senat: “CTA hat eine Umschlaggenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG (alt § 7 StrlSchV) erhalten.”
> Aufgrund der neuen Umschlagsgenehmigung für den CTA wurden über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen mit den Containerschiffen ‘Montreal Express’, ‘Quebec Express’ und ‘Toronto Express’ der Reederei Hapag-Lloyd und dem Containerschiff ‘OOCL Montreal’ der Reederei OOCL in den letzten Monaten auch weiterhin Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada durchgeführt. (Näheres dazu u.a. in der Auswertung der Drucksache 22/2193, Anlage 2,“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”.)
> Wann der HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) eine neue Umschlaggenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG (alt § 7 StrlSchV) erhalten hat ist hier nicht bekannt.
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Angaben des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit August bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
Transportrouten von radioaktiven Frachten auf dem Straßenweg im Transit über das Stadtgebiet von Hamburg
DIE LINKE: “Auch wenn die Routenverläufe international nicht pauschal erfasst werden und Angaben zu den Transportrouten aus Sicherheitsgründen bundesweit als Verschlusssache eingestuft sind und Fragen der Einsatztaktik der Polizei betreffen (vergleiche unter anderem Drs. 19/3011 und 3835), kann man im Transit durch unsere Stadt von der Nutzung von BAB als festgelegten „Gefahrgutrouten“ durch das Stadtgebiet ausgehen. Welche Straßenzüge sind gegebenenfalls als Ausweichrouten zugelassen beziehungsweise aus welchen Gründen ausgeschlossen?
Antwort des Hamburger Senat (ausweichend): “Die Beförderung auf der Straße von Gütern, die gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen (einschließlich radioaktiver Stoffe), wird in Hamburg durch die „Bekanntmachung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 17. Dezember 2019 (Amtlicher Anzeiger Nummer 1 Seite 3) geregelt. Die zu nutzende Strecke ist jeweils abhängig von der Klassifizierung der gefährlichen Güter nach den nationalen gefahrgutrechtlichen Vorschriften der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) in Verbindung mit dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (40), Drucksache 22/2193, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 20.11.20 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/73481/atomtransporte_durch_hamburg_iii.pdf oder hier 2020.11.13_HH_Drs.22-2193_Atomtransporte durch Hamburg (XL)
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/2193 “Atomtransporte durch Hamburg” (40) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020-16.11.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 13. August 2020 bis zum 16. November 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:
2020.11.20_HH_SAND_Drs.22-2193_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung)
2020.11.20_HH_SAND_Drs.22-2193_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 (Auswertung)
Auffälligkeiten
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/2193 (Atomtransporte durch Hamburg (40)) erfolgten im Zeitraum vom 03.08.20 bis zum 16.11.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/883 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXIX)) erfolgten im Zeitraum vom 27.04.20 bis zum 02.08.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII) erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/19760 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVII) erfolgten im Zeitraum vom 16.10.19 bis zum 20.01.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Zuletzt erfolgten nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg (Eurogate) nach Süd-Korea. Dabei wurde angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) befördert
Keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg – Dies ist nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (Atomtransporte durch Hamburg) rollten zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” weiterhin ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet. – Recherchen dazu ergaben:
> Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) wurden bereits 58 “Kernbrennstoff-Transporte” (40 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 18 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt
> Im Jahr 2019 wurden 60 “Kernbrennstoff-Transporte” (43 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt
> Im Jahr 2018 wurden 44 “Kernbrennstoff-Transporte” (27 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt
> Im Jahr 2017 wurden 58 “Kernbrennstoff-Transporte” (35 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 23 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid) ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt
Auch hier zu lesen: https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/ (bis 02.08.20)
Transporte “sonstiger radioaktiver Stoffe” über den Hafen von Hamburg
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 13.08.20 bis zum 16.11.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/2193)
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 28.04.20 bis zum 02.08.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/883)
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/130)
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 17.10.19 bis zum 20.01 20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 21/19760)
> Zuletzt erfolgte nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 07.10.19 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg (C. Steinweg)
> Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) erfolgten bislang keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.
> Transporte “sonstiger radioaktiver Stoffe” laut der Drucksache 22/2193 (Atomtransporte durch Hamburg (40)) im Zeitraum vom 13.08.20 bis zum 16.11.20 über den Hamburger Hafen waren hauptsächlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978)
aus Montreal/Kanada in europäische Urananreicherung-Anlagen (UAA), bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) aus europäischen Urananreicherung-Anlagen nach Montreal/Kanada