Auswertung – Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 19.08.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
Zuvor hatten am 17.05.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hatte. 
 
  => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 “Atomtransporte durch Hamburg” (43) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 18.05.2021 – 20.08.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. Mai 2021 bis zum 20. August 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung)
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) 
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 insgesamt 10 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

– Im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Isar sowie in diverse AKWs in Frankreich, sowie 2 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.
 

– Im Zeitraum von 18.05.21 bis 20.08.21 wurden mit 3 Transporten rund 30 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 3 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt. 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.05.21 bis zum 20.08.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 80 zylinderförmigen Behältern rund 1187 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 10 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 517 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/5506) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des obigen freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende Mai beantworteten Drs. 22/4337, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 45. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 19.05.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/4337 für alle Transporte entsprechend fortführen).”

 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport vom 18. Mai 2021 und weitere fünf Straßentransporte im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 15. Juni 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen noch vorliegen.”
 
 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis 20. August 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 129 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 120 Kontrollen ohne Beanstandungen. Acht Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und sieben formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
 

Atomtransport von „UF6-Heels“ am 20.05.21 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen

Zusammenfassung des ‚Vorkommnis‘: Am 20.05.21 war bei einer Straßenkontrolle der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP) ein Sattelzug (“Lkw”) mit radioaktiver Fracht auffällig: „Die vordere orangefarbene Tafel an der Zugmaschine war nicht gegen das Herausfallen gesichert.“ – “Die betreffende orangefarbene Tafel wurde unverzüglich durch den Fahrzeugführer vor Ort gesichert.”

Befördert wurden dabei rund 14,6 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) in 6 Cylinder IP-2. – Offensichtlich handelte es sich dabei um „UF6-Heels“, dies sind entleerte Behälter die noch Reststoffe enthalten.

Absender der „UF6-Heels“ war demzufolge die Urenco Nederland B.V. in Almelo/Niederlande, die dort eine Urananreicherungs-Anlage (UAA) betreibt. – Empfänger war demnach die Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada, die dort u.a. eine Konversions-Anlage zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) verfügt.

Es ist davon auszugehen, daß dieser Atomtransport mit den „UF6-Heels“ aus Almelo/Niederlande auf dem Straßenweg in den Hafen von Hamburg durchgeführt wurde. Die „UF6-Heels“ wurden recht wahrscheinlich auf dem CTA (HHLA Containerterminal Altenwerder) auf das Containerschiff ‘Montreal Express’ (Ankunft: 22.05.21, Abfahrt: 24.05.21) für den Seetransport von Hamburg nach Montreal/Kanada umgeschlagen.

Aus dem Hafen von Montreal/Kanada wurden die „UF6 Heels“ dann zu der Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada weiter befördert. 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben die beiden Betriebe EUROGATE, deren Umschlagsgenehmigung am 31. Juli 2021 auslief, und C. Steinweg – hier läuft am 31. Dezember 2021 deren Genehmigung aus (siehe Drs. 22/4337) – mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt beziehungsweise gegebenenfalls schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “EUROGATE hatte vor Ablauf der alten Genehmigung eine neue Genehmigung beantragt und auch erhalten. C. Steinweg hat bisher keine neue Genehmigung beantragt.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte Mai 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es liegen keine Veränderungen bei der Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ vor.”
 
 
Der am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichtete Transport von “Yellow Cake” erfolgte bereits am 05.05.21 mit dem Frachter ‘Bright Sky’ aus Walvis Bay/Namibia kommend in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal
 
Rückblick:
Am Nachmittag des 17.05.21 wurde von zuverlässigen Kreisen auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein u.a. mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter roter Elektrolok der DB (Lok-Nummer: 151 046-0) gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich 12 20-Fuß Container mit Uranerzkonzentrat, “Yellow Cake” (UN 2912) beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl “7”) an den Containern waren eindeutig zu erkennen. Der Güterzug verließ den Hafenbahnhof Hamburg-Süd gegen 17:50 Uhr mit Fahrtrichtung Hamburg-Wilhelmsburg, Hamburg-Harburg, Maschen.
Das Frachtschiff ‘Red Cedar’ (IMO 9231092) der Reederei MACS legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05:18 Uhr am Steinwerder Hafen des Süd-West Terminals an. Die ‘Red Cedar’ legte demnach dort am 18.05.21 um 17:51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Es war daher zunächst naheliegend, daß die am 17.05.21 gesichteten 12 Container mit Uranerzkonzentrat zuvor am 14.05.21 mit der ‘Red Cedar’ aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen befördert wurden. – Mit dem Frachtschiff ‘Red Cedar’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/4337, wurde in der Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” (Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21) über den Hamburger Hafen dieser gesichtete und mittels Fotos/Videos dokumentierte Atomtransport jedoch nicht aufgelistet.
Zuvor machte der Frachter ‘Bright Sky’ (IMO 9465435) der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 05.05.21 um 16:45 Uhr am Südwesthafen des Süd-West Terminals fest. Die ‘Bright Sky’ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15:45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. – Auch mit dem Frachter ‘Bright Sky’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
Laut den Senatsangaben in der Drucksache 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde recht offensichtlich mit der ‘Bright Sky’ zum Süd-West Terminal im Hamburger Hafen durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft stellte Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes an den Hamburger Senat:
 
DIE LINKE: “Am Nachmittag des 17.05.21 wurde aus interessierten Kreisen heraus auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein unter anderem mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter
Elektrolok gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich zwölf 20-Fuß-Container mit Uranerzkonzentrat, „Yellow Cake“ (UN 2912), beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl „7“) an den Containern waren eindeutig zu erkennen.
Das Frachtschiff „Red Cedar“ legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05.18 Uhr am Süd-West Terminal an und dort am 18.05.21 um 17.51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Zuvor machte am 05.05.21 um 16.45 Uhr der Frachter „Bright Sky“, aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der Firma am Süd-West Terminal fest. Die „Bright Sky“ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15.45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. Laut den Senatsangaben in der Drs. 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde wohl offensichtlich mit der „Bright Sky“ zum Süd-West Terminal durchgeführt.
Mit beiden Frachtern erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal.
Wurden die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat zuvor mit dem Frachtschiff „Red Cedar“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?
Falls ja: Wo wurde dieser Atomtransport in der Anlage 2 „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 (Drs. 22/4337) aufgeführt?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welche Herkunft und welchen Bestimmungsort hatten die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat? Wurden sie zuvor mit dem Frachter „Bright Sky“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Ja.”
 
DIE LINKE: “Falls ja: Warum wurden die zwölf Container mit Uranerzkonzentrat „Yellow Cake“ nicht zeitnah vom Süd-West Terminal abtransportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde war für die vorgenannten Container aufgrund von Feiertagen in Frankreich und Deutschland ein zeitweiliger Aufenthalt am Süd-West Terminal vorgesehen.”
 
DIE LINKE: “Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese radioaktive Fracht auf dem Gelände der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG gegebenenfalls für rund zwölf Tage zwischengelagert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die radioaktive Fracht wurde im Rahmen der Lagergenehmigung der Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) zwischengelagert. Rechtsgrundlage für die erteilte Lagergenehmigung ist § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Strahlenschutzgesetz.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76922/atomtransporte_durch_hamburg_vi.pdf 
 
 
 
 
 

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