im Durchschnitt 1,2 Atomtransporte pro Woche auf den Straßen von Hamburg
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Aktualisierte Version u.a. mit Aufnahme der Angaben des Hamburger Senats vom 20.11.20 auf die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” der Fraktion DIE LINKE in Hamburger Bürgerschaft in der Drucksache 22/2193 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020 – 16.11.2020“ +++
Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) wurden bereits 58 “Kernbrennstoff-Transporte” im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
Gesamte Auflistung: 2021.01.15_HH_SAND_Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (2017-2020)
Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
Seit Ende September 2019 erfolgten keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg
Definition von “Kernbrennstoffen” von behördlicher Seite (BASE: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung): “Kernbrennstoffe sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.”
Nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) wurden zuletzt am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg durchgeführt. Dabei wurde angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) nach Süd-Korea befördert. Seitdem erfolgten keine weiteren „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hamburger Hafen (Stand: 20.11.20, Drucksache 22/2193).
> Offensichtlich ist dies ein Resultat des sogenannten “freiwilligen Verzichts” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe.
> Festzustellen ist: Ohne die jahrelange Thematisierung der Atomtransporte über den Hamburger Hafen in der Öffentlichkeit sowie in der Hamburger Bürgerschaft durch die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE (“Atomtransporte durch Hamburg”) hätte sich, trotz der Rot-Grün-Regierung in Hamburg, nichts getan!
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) fahren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet!
Dazu eine Zusammenstellung über den Zeitraum von 2017 bis 2020:
Im Jahr 2017 wurden 58 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
> Diese 58 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 35 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 23 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 273 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 222 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)
– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und in die AKW Leibstadt/Schweiz, Gundremmingen und Grohnde. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.
– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).
– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen fast ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.
Im Jahr 2018 wurden 44 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
> Diese 44 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 27 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 215 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 177 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)
– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und das AKW Isar. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.
– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets fast ausschließlich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).
– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen fast ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.
Im Jahr 2019 wurden 60 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
> Diese 60 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 43 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 284 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 189 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)
– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, das AKW Temelin/Tschechien und in die AKW Grohnde und Isar. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.
– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets fast ausschließlich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).
– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.
Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) wurden bereits 58 “Kernbrennstoff-Transporte” im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt
> Diese 58 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 40 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 18 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei bislang rund 239 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 175 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)
– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und in die AKW Emsland, Grohnde und Isar. Sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in das schwedische AKW Forsmark.
– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag) und seit April 2020 nur als Straßentransporte (ohne Seetransport/Umschlag).
– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in die AKW Emsland, Grohnde und Isar, sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in das schwedischen AKW Forsmark, nur als als Straßentransporte (ohne Seetransport/Umschlag).
– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.
Zusammenfassung
=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) erfolgten 145 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 1012 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, Deutschland und der Schweiz sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die AKW Forsmark und Ringhals in Schweden.
=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden mit 75 Transporten rund 764 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid kamen (bis auf zwei Ausnahmen) ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:
2021.01.15_HH_SAND_Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (2017-2020)
Für die durchgeführten Recherchen wurden nachstehende Kleine Anfragen in der Hamburger Bürgerschaft (“Atomtransporte durch Hamburg”) ausgewertet:
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/8147 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.12.2016 – 27.02.2017“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/9289 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 28.02.2017 – 01.06.2017“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/10244 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.06.2017 – 01.09.2017“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/11227 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.09.2017 – 06.12.2017“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/12376 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2017 – 18.03.2018“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/13484 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 19.03.2018 – 19.06.2018“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/14386 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.06.2018 – 19.09.2018“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/15632 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2018 – 04.01.2019“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/16768 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.01.2019 – 04.04.2019“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/17740 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.04.2019 – 05.07.2019“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/18649 / Anlage 2 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 15.07.2019 – 15.10.2019“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/19760 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.10.2019 – 20.01.2020“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/130 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.01.2020 – 27.04.2020“- Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/883 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.04.2020 – 02.08.2020“
– Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/2193 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020 – 16.11.2020“
Für diese Recherchen wurden die Angaben des BfE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit), bzw. BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung), in deren Listen der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG”) für die Jahre 2017 bis zum 03.12.2020 weiterführend einbezogen.