Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/19760 – Auswertung

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/19760 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/19760 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.10.2019-20.01.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktive Stoffe vom 17. Oktober 2019 bis zum 20. Januar 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier auf unserer Seite:

2020.01.24_HH_SAND_Drs21-19760_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung)

2020.01.24_HH_SAND_Drs21-19760_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 (Auswertung)

Am 16.01.20 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII) Drucksache 21/19760 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 24.01.20 geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) am 14.10.19 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVI) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 22.10.19 (Drucksache 21/18649) antwortete. 
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/19760) zu den Atomtransporten durch Hamburg eingangs mitgeteilt:
 
“Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 21/18649) sind in den ersten zehn Monaten 2019 schon wieder circa 120 Atomtransporte, darunter 67 mit Kernbrennstoffen, nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April.
Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs.
Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte Oktober beantworteten Drs. 21/18649, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 39. Mal” (Korrektur von hier: 37. Mal) “dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen also den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 16.10.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage.”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII), Drucksache 21/19760, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 16. Oktober 2019 bis zum 20. Januar 2020 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge  mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 17. Oktober 2019 bis zum 20. Januar 2020 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII), Drucksache 21/19760, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 3. Juli 2019 bis zum 19. Januar 2020 (einschließlich) sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 325 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 315 Kontrollen ohne Beanstandungen. Acht Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu fünf Mängeln formaler und drei Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg zwei Mängel, davon ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel, in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
Bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) hat es eine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit Oktober 2019 bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es ist am 12. November 2019 eine Genehmigung für das DESY (Deutsches Elektronen- Synchrotron) erteilt worden.”
 
 
Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “In der Antwort auf die Frage 16. in der Drs. 21/17740, ob bis maximal 2021 noch Verträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen zwischen Hamburger Hafenumschlagsunternehmen und Reedereien/Transporteuren laufen, teilte der Senat mit, „bei der HHLA bestehen unter den existierenden Verträgen keine Verpflichtungen mehr zum Umschlag von Kernbrennstoffen (…) Zu den vertraglichen Regelungen anderer Hafenunternehmen
liegen keine Erkenntnisse vor.“
Liegen mittlerweile selbige vor beziehungsweise bemühte sich der Senat, und wenn ja wie, um Erkenntnisgewinn in dieser schon im Koalitionsvertrag von 2015 aufgeworfenen Frage?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in diesem Zusammenhang relevanten Hafenunternehmen haben erklärt, auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Ihre Geschäftsverträge unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen liegen keine neuen Erkenntnisse vor.”
 
 
Uranerzkonzentrat-Transport aus Namibia über den Süd-West Terminal wurde auf dem Hafenbahnhof Hamburg Süd am 10.10.19 wegen eines Beladungsfehlers abgebrochen
 
DIE LINKE: “Am 10.10.19 wurde ein Transport von sechs Containern mit Uranerzkonzentrat vom Süd-West Terminal kommend auf dem Hafenbahnhof Hamburg Süd abgebrochen und die Waggons wieder zurück zu C. Steinweg rangiert. Was ist der Grund für den Abbruch gewesen? Wann ist der Transport dann durchgeführt worden?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Auskunft des Beförderers wurde bei dem in der Fragestellung erwähnten Transport von sechs Containern mit Uranerzkonzentrat durch den Wagenmeister des Rangierbahnhofs Hamburg Süd festgestellt, dass einer der sechs Container, die auf zwei Wagen verladen waren, nicht exakt im Laderaster auf dem Wagen stand. Um den Container korrekt auf dem Laderaster des Wagens positionieren zu lassen, wurden die Container zum Terminal C. Steinweg zurückbefördert. Nach Korrektur der Ladeposition verließ der Transport das Terminal C. Steinweg endgültig noch am selben Tag, dem 10. Oktober 2019.”
 
 
 
Transporte von angereichertem Uran aus Russland in die Brennelement-Fabrik in Lingen im Dezember 2019 erfolgte nicht über den Hafen oder das Stadtgebiet von Hamburg
 
Rückblick: Aus den Angaben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in der Liste der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG”)mit Stand vom 19.12.19 ging hervor:
Am 16./17./18.12.19 erfolgten Transporte von „unbestrahltem Uran” aus den Atomanlagen der “PJSC Mashinostroitelny zavod (PJSC)” in “Elektrostal/RUS” in die Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen. Das BfE hatte dafür 8 Seetransporte, Umschlag und Straßentransporte genehmigt (Transportgenehmigung-Nummer: 7691). Diese Transportgenehmigung war am 11.10.19 erteilt worden und ist bis zum 22.08.21 gültig.
Recherchen zu diesen Atomtransporten führten zu dem Ergebnis, daß sie offensichtlich nicht über den Hamburger Hafen durchgeführt wurden. – Dies wird in der Antwort des Hamburger Senats in der Kleinen Anfrage auch bestätigt.  – Nicht bekannt ist bislang, über welchen norddeutschen Hafen dieser Atomtransport erfolgte.
 
DIE LINKE: “Am 16./17./18.12.19 erfolgten laut Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Kernbrennstofftransporte aus Russland nach Lingen. Welche Informationen sind dem Senat über den Transport bekannt (BfE gibt nur den Eintritt in deutsches Hoheitsgebiet an)? Sind diese Transporte über Hamburger Gebiet befördert worden? – Wenn ja: Welche Verkehrsträger wurden genutzt (Straße, Schiene, Schiff) beziehungsweise welcher Umschlagsort (zum Beispiel EUROGATE)? – Wenn per Schiff, welches (Mikhail Lomonosov)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in der Fragestellung genannten Transporte erfolgten nicht über Hamburger Gebiet, der zuständigen Behörde liegen dazu keine Erkenntnisse vor.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII), Drucksache 21/19760, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 24.01.20 befindet sich im Web unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69484/atomtransporte_durch_hamburg_xix.pdf

oder Hier: 2020.01.16_HH_Drs.21-19760_atomtransporte-durch-hamburg_xix
 
 

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