Atomtransporte durch Hamburg – Auswertung der Drucksachen vom 12.07.19

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/17740 – Auswertung der Anlagen 1 und 2
 
Am 04.07.19 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXV) Drucksache 21/17740 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 12.07.19 geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 04.04.19 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIV) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 12.04.19 (Drucksache 21/16768) antwortete. 

=> Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/17740 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXV) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.04.2019 –05.07.2019”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 05. April 2019 bis zum 05. Juli 2019”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt. In den Links detaliert ausgeführt und auch unter unseren „Auswertungen„.
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/17740) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
 
“2019 sind laut Senatsauskünften bisher mehr als 25 Kernbrennstofftransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen, also zumindest nicht viel weniger als in den Vergleichszeiträumen der beiden Jahre zuvor. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April.
Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschaftsdrs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW.
Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte April beantworteten Drs. 21/16768, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 35. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen also den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 05.04.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXV), Drucksache 21/17740, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
Die Polizei hat bei einem Atomtransport Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXV), Drucksache 21/17740, mitgeteilt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 215 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 214 Kontrollen ohne Beanstandungen, bei einer Kontrolle im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff wurde ein formaler Mangel festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.”

Bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) hat es keine weiteren Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es seit Mitte Januar bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “ Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor?
Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes sowie der Behälterbezeichnung.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “In der Anlage 4 (zur Legende siehe Anlage 5) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen, https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html.”
 
 
Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “Hat der Senat als Vertreter des Anteilseigners Freie und Hansestadt Hamburg oder haben andere Anteilseigner nach Wissen des Senates auf der vor Kurzem stattgefundenen jährlichen Hauptversammlung der HHLA den Vorstand befragt, wie lange gegebenenfalls noch die Altverträge der HHLA mit welchen Atomtransporteuren (Reedereien wie unter anderem „Godby Shipping AB“) laufen?
Hat der Senat dies gegebenenfalls auf anderen Wegen mittlerweile doch erfahren, geht es doch um ein wichtiges Ziel des rot-grünen Koalitionsvertrages von 2015?
Trifft es zu, das bis maximal 2021 noch Verträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen zwischen Hamburger Umschlagunternehmen und Reedereien/Transporteuren laufen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Auskunft der HHLA bestehen unter den existierenden Verträgen keine Verpflichtungen mehr zum Umschlag von Kernbrennstoffen.
Auf der Hauptversammlung der HHLA wurde auch der Umschlag von Kernbrennstoffen thematisiert. Der Vorstand hat hierzu ausgeführt, dass die HHLA sich an ihre Selbstverpflichtung, keine Kernbrennstoffe mehr in Hamburg umzuschlagen, gebunden fühlt. Weitere Nachfragen hierzu gab es nicht.
Zu den vertraglichen Regelungen anderer Hafenunternehmen liegen keine Erkenntnisse vor.”
 

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXV), Drucksache 21/17740, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 12.07.19 befindet sich auch nachlesbar im Internet unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67342/atomtransporte_durch_hamburg_xvii.pdf
 
 

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