Auswertung: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/15632

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/15632 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

 
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/15632 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2018-04.01.2019”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 04. Oktober 2018 bis zum 04. Januar 2019”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier auf unserer Webseite:
2019.01.11_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-15632 Anlage1 Kernbrennstoffe (Auswertung)

2019.01.11_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-15632 Anlage2 (Auswertung) 


 
Am 03.01.19 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII) Drucksache 21/15632 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 11.01.19 geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 17.09.18 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.09.18 (Drucksache 21/14386) antwortete. 
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/15632) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend ausgeführt:
 
“Weiterhin steht die Frage im Raum, ob Hamburgs Hafen nach dem Ausstiegsbeschluss aus der Atomtechnologie zur Stromgewinnung auf Bundesebene und nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung von AKW – bleibt.
Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu den der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der in der zweiten Junihälfte beantworteten Drs. 21/13484, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 33. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 20.09.2018 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII), Drucksache 21/15632, wird vom Hamburger Senat u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 20. September 2018 bis zum 4. Januar 2019 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 4. Oktober 2018 bis 4. Januar 2019 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.” – Für den Zeitraum vom 20.09.18 bis zum 03.10.18 liegen demzufolge für die “Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen” keine Daten mehr vor.
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXIII), Drucksache 21/15632, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 19. September 2018 bis zum 6. Januar 2019 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 226 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 214 Kontrollen ohne Beanstandungen, zwölf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu zwölf Mängeln formaler und einem Mangel sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen – Die Firmen C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG und EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG haben sich dazu weiterhin nicht geäußert
 
DIE LINKE: “Aus diversen Drucksachen zum Thema Atomtransporte geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) seit Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2015 mit Vertretern von mindestens vier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen hat. Hapag-Lloyd und die HHLA, „zwei für den Hamburger Hafen bedeutsame Unternehmen“ (Drs. 21/13484) gaben zur Jahresmitte bekannt, freiwillig darauf verzichten zu wollen, Kernbrennstoffe im Hamburger Hafen umzuschlagen.
Auf die Frage, ob weitere Gespräche zu freiwilligem Selbstverzicht stattgefunden haben beziehungsweise Termine vereinbart sind, antwortete der Senat im Rahmen dieser Anfragereihe bisher mehrmals, „die zuständige Behörde befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit der Hafenwirtschaft. Es sind weitere Termine vorgesehen. Aus Vertraulichkeitsgründen können die Gesprächspartnerinnen und -partner nicht genannt werden. (…) Der Senat strebt an, dass sich weitere Hafenunternehmen anschließen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob sich die Firmen C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG und EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG mittlerweile gegenüber dem Senat zu einem eventuellen zukünftigen freiwilligen Umschlagsverzicht geäußert haben?
Wenn ja, soll es sich dabei um einen Verzicht auf jede Art von Atomtransporten handeln oder nur in der eingeschränkten Weise wie bei der HHLA? So schlägt zum Beispiel C. Steinweg unseres Wissens nach keine Kernbrennstoffe, sondern „nur“ Uranerzkonzentrat um.
Wenn nein, hat die zuständige Behörde bei ihrem kontinuierlichen Austausch mit der Hafenwirtschaft weitere Gespräche mit Firmen zum Themenkomplex atomarer Umschlag geführt?”

 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Firmen C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG und Eurogate GmbH & Co. KGaA, KG haben sich noch nicht geäußert. Die zuständige Behörde steht weiterhin in Kontakt zu den relevanten Hafenunternehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13484 und 21/14386.”
 
 
Wurde der Uranerzkonzentrat-Transport am 25.10.18 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd aufgrund eines Bombenfundes in der Nähe der Bahnstrecke im Bereich Trier abgebrochen?
 
Die LINKE: „Am 25.10.18 startete Augenzeugenberichten zufolge im Hamburger Hafen ein Atomtransport per Zug. Das Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) kam den Informationen zufolge mit einem Schiff der Reederei MACS aus Namibia. In zwölf Containern wurde es am Süd-West-Terminal auf die Eisenbahn umgeschlagen. Die Wagen verließen den Terminal gegen 16 Uhr zum Hafenbahnhof Süd, wurden dann aber gegen 17 Uhr zurück auf das Gelände von C. Steinweg gefahren und dort direkt neben dem Zaun an der öffentlichen Straße Kamerunweg abgestellt und mindestens eine Nacht auf dem Betriebsgelände in unmittelbarer Nähe zu Parkplätzen, wo Lkw-Fahrer übernachten, stehengelassen. Die Urancontainertragwagen verließen schließlich den Hamburger Hafen im zweiten Anlauf am 29.10.2018. Vor diesem Hintergrund fragen wir: Warum fuhr der abfahrbereite Zug vom Güterbahnhof Hamburg Süd in das Terminal zurück?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Nach Erkenntnissen der Polizei konnte der Güterzug aufgrund eines Bombenfundes in der Nähe der Bahnstrecke im Bereich Trier nicht planmäßig fahren.“
 
Die LINKE: „Recherchen zufolge komme eine Zug-Streckensperrung zwischen Koblenz und Trier wegen der Entdeckung einer Weltkriegsbombe neben der Strecke als Erklärung hierfür infrage. Sollte dies der Grund sein: Warum verließ der Uranzug zunächst das Terminal von C. Steinweg, obwohl die Bombe schon am Tag zuvor (Mittwoch) entdeckt worden war, also die Streckensperrung bereits erfolgt war?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Informationen zu Fahrstreckenplanungen und Fahrplanänderungen der DB Cargo AG zu Zügen mit Gefahrgut liegen der Polizei nicht vor.“
 
Die LINKE: „Wie lange stand der Zug mit den Urancontainern auf dem Gelände der Firma C. Steinweg am SWT neben dem Zaun in unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Straßenbereich? Wann wurden die Urancontainer abgeladen und entfernt?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Die Polizei kann Informationen zu Standzeiten von gefährlichen Gütern, die eine Umschlagsanlage bereits verlassen haben, aus GEGIS nicht rückwirkend abrufen. Insofern liegen der zuständigen Behörde keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.“
 
Die LINKE: „Wurden die parkenden Lkw-Fahrer darüber unterrichtet, dass neben ihnen ein Zug mit radioaktiver Ladung abgestellt wurde? Wenn nein, warum nicht?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Durch die Polizei erfolgte keine Unterrichtung der Lkw-Fahrer. Im Übrigen lag nach den Feststellungen der zuständigen Wasserschutzpolizei die unmittelbar an der Außenseite der von der Fragestellung umfassten Container festgestellte Strahlung erheblich unter dem nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften geltenden Maximalwert; die gemessenen Werte lagen sogar unter den für Messungen in 2 m Entfernung vom Objekt geltenden Maximalwert.“
 
Die LINKE: „Ist es erlaubt, einen Zug mit radioaktiver Fracht direkt in der Nähe einer öffentlichen Straße über eine längere Zeit abzustellen? Gibt es eine Verpflichtung, die Öffentlichkeit über die ausgesendete Strahlung aufzuklären?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Ein Abstellen im Sinne der Fragestellung eines mit sonstigen radioaktiven Stoffen der Klasse 7/UN 2912 beladenen Zuges ist unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften gemäß Abschnitt 7.5.11 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) zulässig. Verpflichtungen im Sinne der Fragestellung gibt es aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften nicht.“
 
Die LINKE: „Impliziert eine Genehmigung für einen Hafenbetrieb mit radioaktiven Stoffen umzugehen nicht auch den Schutz der Bevölkerung? Ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, die Aussetzung zu Strahlung so gering wie möglich zu halten (im vorliegenden Fall hätte C. Steinweg den Zug zurück auf das Gelände fahren können an eine Stelle, die sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einer öffentlichen Straße befindet)?“
 
Antwort des Hamburger Senat: „Die von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigungen beziehen sich auf feste Gefahrgutlagerplätze in den Hafenumschlagsbetrieben. Für die Gefahrgutlagerplätze sind ein Schutz Dritter und die Grenzwerte für die Einzelperson der Normalbevölkerung einzuhalten. Sollten die Container noch nicht auf den Gefahrgutlagerplatz umgelagert sein, gilt weiterhin das Gefahrgutrecht.“

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