Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/13484 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats erfolgt die weitere vom Senat nicht beantwortete Angaben ergänzt:

2018.06.26_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-13484 Anlage1 (Auswertung)

2018.06.26_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-13484 Anlage2 (Auswertung)

Am 18.06.18 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXI) Drucksache 21/13484 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 26.06.18 geantwortet hat.

Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 16.03.18 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXX) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.03.18 (Drucksache 21/12376) antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/13484) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend festgestellt:

“Im Koalitionsvertrag 2015 zwischen GRÜNEN und SPD halten die Koalitionspartner fest, auf den freiwilligen Verzicht von Atomfracht-Umschlag durch die Hafenwirtschaft zu setzen. Fast drei Jahre lang hat der Senat auf Anfragen aus unserer Fraktion nur ausweichend auf Ergebnisse der mit Umschlagsunternehmen sowie Reedereien zum Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag stattgefundenen Gespräche geantwortet. Mitte April teilten nun Hapag-Lloyd und die HHLA, zwei führende Firmen der Schifffahrt und der Hafenwirtschaft in Hamburg, mit, künftig freiwillig darauf verzichten zu wollen, Kernbrennstoffe im Hamburger Hafen umzuschlagen. Wirtschaftssenator Horch teilte, wie das Senatskollegium seit Langem auf unsere Anfragen hin, erneut mit, dass Gespräche mit weiteren Hafenunternehmen geplant seien.

Manfred Braasch, Geschäftsführer des Landesverbands Hamburg des BUND wurde in der Zeitung „Die Welt“ wie folgt zitiert: „Der Anfang ist gemacht. Wir hoffen, dass Wirtschaftssenator Horch nun bis spätestens Ende des Jahres auch die privaten Umschlagsunternehmen wie etwa Eurogate oder C. Steinweg auf seine Seite ziehen kann. Ansonsten muss eine tragfähige gesetzliche Regelung her, die alle Atomtransporte über den Hamburger Hafen verbietet.“

Es steht also weiterhin die Frage im Raum, ob Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschafts-Drs. 20/11317) ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung von AKWs – bleibt?

Haben vorletztes Jahr mindestens rund 175 Atomtransporte stattgefunden, so sind 2017 79 bekannte Kernbrennstoff- und 104 sogenannte sonstige Atomtransporte durch die Stadt gegangen. Es gibt also keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima und der bis heute ungelösten dauerhaften Lagerung hoch radioaktiver Abfälle.

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

Dabei ist die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel glücklicherweise von rund 80 in 2016 auf 20 in 2017 wieder auf das Maß der Vorjahre zurückgegangen. Dabei handelt es sich nach Auskunft des Senats zum größten Teil erneut um falsch deklarierte Zinnschlacken. Die vom Senat in Drs. 21/9289 getroffene Einschätzung, eine Intensivierung der Kontrollen der Wasserschutzpolizei im Bereich lasse a la long sorgfältigere Deklaration der Güter durch die Versender und Reduzierung der Beanstandungen erwarten, harrt aber weiterer Beobachtung.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der in der zweiten Märzhälfte beantworteten Drs. 21/12376, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 31. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 19.03.2018 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage”

 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXI), Drucksache 21/13484, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 19. März 2018 bis zum 19. Juni 2018 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 19. März 2018 bis zum 19. Juni 2018 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”

 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXI), Drucksache 21/13484, berichtet wird

“Zu Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 17. März 2018 bis zum 19. Juni 2018 siehe Anlage 3.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 274 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 264 Kontrollen ohne Beanstandungen, zehn Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu acht Mängeln formaler und zwei Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.”

 

Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV “Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen” für den CTB im Hafen von Hamburg verlängert

DIE LINKE: “Insgesamt sechs Hamburger Betriebe haben eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi- Reedereigruppe gemeinsam betreiben, EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Davon lief die Genehmigung des Containerterminal Burchardkai zum 31. Mai 2018 aus (vergleiche Drs. 21/12376). Hat der Betrieb erneut eine verlangt beziehungsweise erhalten?”

Antwort des Hamburger Senat:  “Dem Betrieb” HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH (CTB) “ist auf Antrag eine neue Genehmigung erteilt worden.”

 

Straßentransporte von angereichertem Uranhexafluorid (UF6) aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen (UAA) über das Stadtgebiet von Hamburg in die Brennelementfabrik in Västeras/Schweden

DIE LINKE: “Von Initiativen wird berichtet, dass über die BAB 1 Straßen-Transporte, zum Beispiel von und zum schwedischen Västeras über das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gehen. Sind diese Transporte dem Senat beziehungsweise der Landespolizei bekannt? Wenn nein, ist es dem Senat möglich, sich (siehe Bremen) über solche Transporte in Kenntnis setzen zu lassen?”

Antwort des Hamburger Senat: “Aufgrund bestehender Meldeverpflichtungen nach dem Atomgesetz beziehungsweise daraufhin erteilter Transportgenehmigungen liegen der Polizei ausschließlich Daten zu Transporten von Kernbrennstoffen oder Großquellen vor.”

Anmerkung: Bei den Straßentransporten von angereichertem Uranhexafluorid (UF6) aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen (UAA) über das Stadtgebiet von Hamburg in die Brennelementfabrik der Westinghouse Electric Sweden AB in Västeras/Schweden handelt es sich zweifelsfrei um sogenannte “Kernbrennstoff-Transporte”, wie aus den Listen der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” („Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 16 und 18 StrlSchV“) des zuständigen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hervorgeht.

Hamburg-UF6-aus-Europaeischen-UAA-ueber-Hamburg-nach-Vaesteras-Schweden

2018.07.02_HH_SAND_Transporte von angereichtem UF6 aus den UAA über Hamburg nach Västeras Schweden

 

Sogenannter Selbstverzicht der Reederei Hapag-Lloyd und der HHLA auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen

DIE LINKE: “Aus diversen Drucksachen. zum Thema Atomtransporte geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) seit Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2015 mit Vertretern von mindestens vier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen habe. Mit Hapag-Lloyd und der HHLA, zwei führenden Firmen der Schifffahrt und der Hafenwirtschaft in Hamburg, wollen nun zwei künftig freiwillig darauf verzichten, Kernbrennstoffe im Hamburger Hafen umzuschlagen. -Sieht der Senat darin eine Erklärung mit Signalwirkung?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Erklärung bezieht sich auf zwei für den Hamburger Hafen bedeutsame Unternehmen. Der Senat strebt an, dass sich weitere Hafenunternehmen anschließen.”

DIE LINKE: “Sind dem Senat etwaige Verlagerungen von Kernbrennstofftransporten an andere Kaikanten nach der Ankündigung der HHLA bekannt? – Wenn ja, welche und durch wen?”

Antwort des Hamburger Senat: “Zur Beantwortung dieser Frage ist aufgrund der normalen Schwankungsbreite der Nutzung von verschiedenen Umschlagsbetrieben ein längerer Beobachtungszeitraum (gegebenenfalls von mindestens einem Jahr) erforderlich. Insofern liegen dem Senat dazu noch keine Erkenntnisse vor.”

DIE LINKE: “Der freiwillige Umschlagsverzicht soll nur Kernbrennstoffe umfassen. Darunter fallen unter anderem fertige Brennstäbe und die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und Uranhexafluorid (UF6). Handelt es sich dabei nur um angereichertes UF6 und fällt unangereichertes nicht unter die Selbstverpflichtung? Wie erklärt der Senat dies gegebenenfalls, reagieren beide doch mit Wasser zu Flusssäure?”

Antwort des Hamburger Senat: “Der freiwillige Verzicht bezieht sich auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne von § 2 Absatz 1 Atomgesetz in Hamburg.”

DIE LINKE: “Vor dem Hintergrund des freiwilligen Verzichts von Hapag-Lloyd und der HHLA: Bis wann will der Hamburger Senat die „freiwillige Selbstbeschränkung“ aus dem Koalitionsvertrag für Atomtransporte auf den gesamten Hafen ausgedehnt haben?”

Antwort des Hamburger Senat: “Eine Beschränkung für den gesamten Hafen ist nicht geplant, zumal nur eine begrenzte Zahl von Hafenunternehmen Kernbrennstoffe umschlägt. Der Senat verfolgt das Ziel, bei den relevanten Unternehmen auf einen Verzicht auf den Umschlag und den seeseitigen Transport von Kernbrennstoffen hinzuwirken. Einen festen Zeitplan hierfür gibt es nicht.”

 

Umschlag radioaktiver Frachten von RoRo/Containerschiffen (ConRo) der Reederei ACL am Unikai in Hamburg

DIE LINKE: “Aus Initiativkreisen wird berichtet, die ATLANTIC CONTAINER LINE (ACL), Teil der Reederei-Gruppe Grimaldi und als Atomfrachttransporteur im Hamburger Hafen vor Jahren mit dem Brand auf dem Frachter „Atlantic Cartier“ ins Gerede gekommen, würde am O’Swaldkai keine strahlende Fracht mehr umschlagen und es wird vermutet, die Frachten seien nach Antwerpen abgewandert. Kann der Senat dies bestätigen und ist dies gegebenenfalls eine Folge von Verhandlungen mit ACL beziehungsweise der Muttergruppe?”

Antwort des Hamburger Senat: “Dies ist dem Senat nicht bekannt.”

 

C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG hat sich zu einem zukünftigen freiwilligen Umschlagsverzicht von radioaktiver Frachten bislang nicht geäußert

DIE LINKE: “Hat sich die Firma Steinweg gegenüber dem Senat zu einem zukünftigen freiwilligen Umschlagsverzicht geäußert? – Wenn nein, welche Restriktionen sieht der Senat betreffend der weiteren Umsetzung des Willens der ihn tragenden Fraktionen aus dem Koalitionsvertrag von 2015?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG hat sich bislang nicht geäußert. Im Übrigen zielt der Senat auf eine freiwillige Beteiligung von Hafenunternehmen ab. Weitere Restriktionen sieht der Senat nicht.”

 

Diese Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXI), Drucksache 21/13484, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 26.06.18 befindet sich nachlesbar im Internet auch unter

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62848/.pdf

 

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/13484 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXI) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 19.03.2018-19.06.2018”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 19. März 2018 bis zum 19. Juni 2018”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier zur Information:

2018.06.26_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-13484 Anlage1 (Auswertung)

2018.06.26_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-13484 Anlage2 (Auswertung)

 

 

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