Nun haben wir erneut eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/9289 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 28.02.2017 – 01.06.2017”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 01. März 2017 bis zum 01. Juni 2017”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erstellt. Hier wurden u.a. die Schiffe, Redereien und Umschlagsplätze der Atomtransporte mit aufgenommen.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier auf unserer Seite:
2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage1 (Auswertung)
2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage1 (Auswertung)_NEU *
2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage2 (Auswertung)
Am 31.05.17 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 06.06.17 (Drucksache 21/9289) geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 27.02.17 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVI) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.03.17 (Drucksache 21/8147) antwortete.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/9289) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend ausgeführt:
“Bis heute ist die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle ungelöst. Im Juli 2016 hat nach zweijähriger Arbeit die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Abschlussbericht zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes und zu den geowissenschaftlichen Kriterien der (unterirdischen) Lagerung vorgelegt. Gesetz und Ergebnisse der Kommissionen werden von großen Teilen der Anti-Atom-Bewegung abgelehnt und kritisiert.
Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der Drs. 21/4565 zum Thema mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima gibt es augenscheinlich keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt.
Im letzten Jahr sind insgesamt mindestens 175 Atomtransporte, davon 75 Kernbrennstofftransporte durch Hamburg gegangen. Die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel bei Atomtransporten ist rapide gestiegen. Waren es in den vorangegangenen zwei Jahren um die 20 solcher Mängel, sind im letzten Jahr über 80 solcher Mängel festgestellt worden, zum größten Teil falsch deklarierte Zinnschlacken.
Hamburg nimmt aufgrund des sogenannten Elbeabkommens die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben für die Partnerländer wahr. Umweltdelikte im Hamburger Hafen sowie Delikte auf den zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen gehörenden Teilen der Ober- und Unterelbe fallen in das Tätigkeitsfeld unserer Wasserschutzpolizei. Diese war auch mit dem Schadstoffausstoß des Containerschiffs Yang Ming Utmost auf der Elbe am 04.10.2014 befasst. Nach über zwei Jahren wurde eine Luftverunreinigung nach § 325 Absatz 2 StGB – insbesondere das Tatbestandsmerkmal des Freisetzens von Schadstoffen in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb eines Betriebsgeländes – festgestellt. Die als Verursacher bezeichneten Seeoffiziere allerdings hatten da schon das Unternehmen verlassen und sind wohl weiterhin unauffindbar. Damit stellt sich die Situation so dar, als ob Verstöße gegen das Umweltrecht auf der Elbe nur unzureichend geahndet werden können.
Über die Ankündigung im rot-grünen Koalitionsvertrag hinaus, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat unter anderem in der Drs. 21/6924 ausgeführt, dass die zuständige Behörde Gespräche mit Beteiligten bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen aufgenommen hat.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/8147 im Februar, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 27. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 28.02.2017 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
“Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 28. Februar 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).
Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS nicht erfasst.
Die Wasserschutzpolizei hat bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie eine nicht ordnungsgemäß deklarierte Strahlenquelle aus dem medizinischen Bereich festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910 beziehungsweise in einigen Fällen 7/UN2912),
bei der medizinischen Strahlenquelle (Co-60) um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2915. Diese Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Die erfragten Angaben sind in der Anlage 3 aufgeführt.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten wieder Mängel festgestellt, wie der Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, bekannt gibt:
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 28. Februar 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 132 Kontrollen ohne Beanstandungen, 14 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 14 Mängeln formaler und sieben Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Straßenverkehr und im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt.
Der überwiegende Anteil der als sicherheitsrelevant eingestuften Mängel ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken zurückzuführen (sechs von sieben sicherheitsrelevanten Mängeln), siehe dazu auch Antworten zu 1. bis 11. und 13.”
Selbstverzicht dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag in Hamburg weiterhin unklar
Von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wurde dazu in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, nachgefragt:
DIE LINKE: “Aus den Drs. 21/6924 und 21/8147 geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bis Ende Februar mit Vertretern dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise –umschlag besprochen habe. Haben mittlerweile weitere Gespräche stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart? – Wenn ja, wann mit wem? – Wenn nein, warum nicht?”
DIE LINKE: “Bis wann will der Hamburger Senat die „freiwillige Selbstbeschränkung“ für Atomtransporte auf den Weg bringen?”
DIE LINKE: “Warum werden nicht zumindest bei den öffentlichen Hafenbetrieben entsprechende Verbotsregelungen getroffen?”
DIE LINKE: “Die Reederei Hapag-Lloyd – teils im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg – ist als ein Hauptakteur für den Transport von Uranhexafluorid (UF6/UN-Nummer: 2978) im Hamburger Hafen anzusehen. Insgesamt wurden nach Berechnungen von Atomtransportgegnern im letzten Jahr aus Kanada 3.859 Tonnen (Bruttomasse) UF6 umgeschlagen, welche unter anderem in der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau angereichert werden. Diese UF6-Transporte sind Voraussetzung für die Herstellung von Brennstäben, die AKWs in aller Welt befeuern. Hat der Senat, etwa bei der Aktionärsversammlung Hapag-Lloyds am 26. Mai 2017 den Unternehmensvorstand aufgefordert, seinen im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte umzusetzen? Wenn bisher keine Gespräche zu diesem Thema liefen, warum nicht und sind welche geplant beziehungsweise warum nicht?”
Antwort des Hamburger Senat: “Bislang wurden keine weiteren Gespräche geführt. Im Übrigen sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen.”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 06.06.17 befindet sich auch nachlesbar im Internet unter: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58048/atomtransporte-durch-hamburg-ix-.pdf
Infos zu den Atomtransporten über den Hamburger Hafen und das Stadtgebiet von Hamburg gibt es im Web u.a. unter
https://sand.blackblogs.org/
http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/
https://aabhh.noblogs.org/
* Überarbeitung unserer Auswertung aufgrund nicht richtigen Daten des Hamburger Senates. radioaktive-fracht-die-lagerzeit-im-hafen-betrug-offensichtlich-fuenf-tage