Atomtransporte durch Hamburg : Drucksache 21/6924 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/6924 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXV) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 25.08.2016 – 01.12.2016”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 01. September 2016 bis zum 01. Dezember 2016”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:

2016.12.06_SAND_HH_Drs.21-6924_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-6924 Anlage1 (Auswertung)
2016.12.06_SAND_HH_Drs.21-6924_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-6924 Anlage2 (Auswertung)

Stilllegung

Am 30.11.16 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXV) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 06.12.16 (Drucksache 21/6924) geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 25.08.16 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIV) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 02.09.16 (Drucksache 21/5719) antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/6924) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend berichtet:

“Bis heute ist die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle ungelöst. Im Juli 2016 hat nach zweijähriger Arbeit die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Abschlussbericht zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes und zu den geo/wissenschaftlichen Kriterien der (unterirdischen) Lagerung vorgelegt. Die Umsetzung dieser Empfehlungen im Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Gesetz und Ergebnisse der Kommissionen sind von großen Teilen der Anti-Atom-Bewegung abgelehnt und kritisiert worden.
Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der vorletzten Drucksache zum Thema (21/4565) mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen.
Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima gibt es absehbar also wohl keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt. Haben letztes Jahr schon wieder mindestens rund 160 Transporte stattgefunden, darunter unter anderem zwei Transporte mit Mischoxidbrennelementen (MOX), so sind dieses Jahr schon wieder weit mehr als 120 durch die Stadt gegangen. Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
Über die Ankündigung im Koalitionsvertrag des sogenannten rot-grünen Senates hinaus, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat in der Drs. 21/5719 ausgeführt, dass die zuständige Behörde „bis Ende des Jahres Gespräche mit allen Beteiligten“ bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen aufnehmen wird.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/5719 im August, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Die Vorgänge im Hafen und auf der Elbe werden laufend von Anti-Atom-Aktivisten/-innen, beobachtet. Um allerdings weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 25. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 25.08.2016 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXV), Drucksache 21/6924, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:

“Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 25. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).”
“Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum
1. Dezember 2016 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden im Gefahrgut-Informations-System GEGIS nicht erfasst.”
“Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie ein nicht ordnungsgemäß deklariertes Messgerät festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910), bei dem Messgerät um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2910 und UN/2911. Diese festgestellten Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Diese sind in der Anlage 3 aufgeführt.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten zahlreiche Mängel festgestellt, wie der Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXV), Drucksache 21/6924, zugibt:

“Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 30. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 143 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 84 Kontrollen ohne Beanstandungen, 58 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 51 Mängeln formaler und 20 Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt.”
“Ein großer Anteil von als sicherheitsrelevant eingestuften Mängeln ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken und einem nicht ordnungsgemäß deklariertem Messgerät zurückzuführen (sieben von 21 insgesamt festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln); siehe auch Antwort zu 1. bis 11.”
Der rot-grüne Hamburger Senat hält sich hinsichtlich eines freiwilligen Verzichts auf den Transport und Umschlag von radioaktiven Frachten über den Hamburger Hafen mit konkreten Angaben zum aktuellen Sachstand zurück

DIE LINKE: “In der Antwort auf die Drs. 21/5719 hat der Senat ausgeführt, dass „die zuständige Behörde bis Ende des Jahres Gespräche mit allen Beteiligten führen“ wird bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen. Gibt es Anfang Dezember 2016 einen neuen Sachstand? Haben diese Gespräche mittlerweile stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart? Wenn ja, wann mit wem? Wenn nein, warum nicht?”

Hamburger Senat: “Im Dezember 2016 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit Vertretern eines Umschlagsunternehmens sowie einer Reederei das Thema Selbstverzicht besprochen. Weitere Gespräche werden folgen.”

 

Infos zu den Atomtransporten über den Hamburger Hafen und das Stadtgebiet von Hamburg gibt es im Web u.a. unter
https://sand.blackblogs.org/
http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/
https://aabhh.noblogs.org/

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